Export-Fördermaßnahmen der alp Bayern
Aktuelles Programm 2024
Herzlich willkommen beim Exportprogramm des Freistaats Bayern für die bayerische Ernährungswirtschaft!
Im Rahmen des Exportmarketings führt die alp Bayern unterschiedliche Maßnahmen zur Absatzförderung in ausländischen Märkten durch. Damit soll der Bekanntheitsgrad der Marke Bayern bei Lebensmitteln im Ausland gesteigert und sollen exportorientierte bayerische Hersteller bei der Erschließung neuer Vertriebswege unterstützt werden.
Für die Durchführung der Maßnahmen in den jeweiligen Zielmärkten bestehen Rahmenvereinbarungen mit Dienstleistern.
Auf der Detailseite befindet sich ein Rückmeldeformular, dass Sie ausfüllen und uns zusenden können. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Interessensbekundung. Exportmaßnahmen, bei denen die Anmeldung bereits abgeschlossen ist, sind entsprechend gekennzeichnet. Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Eingangsbestätigung und werden zu gegebener Zeit von unserer Vertragsagentur kontaktiert.
Dann markieren Sie die jeweiligen Maßnahmen als „Favorit“ und schicken uns anschließend in der Listenansicht ein einziges Rückmeldeformular für alle Maßnahmen zurück. So sparen Sie Zeit.
Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Eingangsbestätigung und werden zu gegebener Zeit von den unserer Vertragsagentur kontaktiert.
ANMELDUNG EXPORTPROGRAMM
Sie interessieren sich für eine bestimmte Exportmaßnahme?
Auf der Detailseite finden Sie den jeweiligen Status der Anmeldung und ein Rückmeldeformular.
Bei der unverbindlichen Interessensbekundung erhalten Sie nach Absenden des Formulars eine Eingangsbestätigung und werden zu gegebener Zeit von der alp Bayern oder der von ihr beauftragten Vertragsagentur kontaktiert.
Die verbindliche Anmeldung für eine Exportmaßnahme erfolgt – wenn auf der Detailseite nicht anders angegeben – direkt bei der Vertragsagentur.
Exportmaßnahmen, bei denen die Anmeldung bereits abgeschlossen ist, sind entsprechend gekennzeichnet.
An den Exportmaßnahmen der alp Bayern können sich bayerische Hersteller von Lebensmitteln beteiligen.
- Bosnien-Herzegowina
- Estland
- Hongkong
- Italien
- Niederlande
- Österreich
- Slowenien
- Ungarn