INTERGASTRA, STUTTGART

7. - 11. Februar 2026

BAYERISCHER GEMEINSCHAFTSSTAND

 

MESSEBESCHREIBUNG

Die INTERGASTRA ist die führende Fachmesse für Hotellerie und Gastronomie. Die Veranstaltung präsentiert sich auf 120.000 m² Fläche in allen 10 Hallen der Messe Stuttgart und ist mit über 1.250 Ausstellerinnen und Aussteller der größte Branchentreffpunkt in Deutschland. Alle zwei Jahre informieren sich rund 90.000 Fachbesucherinnen und Fachbesucher zu den Schwerpunkten Food/Küche, Einrichtung & Tischkultur, Dienstleistung & IT, Getränke, Kaffee sowie Speiseeis. Der Pflichttermin für Gastgeberinnen und Gastgeber bietet Neuheiten, viele Möglichkeiten zum fachlichen Austausch und ermöglicht den Blick über den Tellerrand.

Die alp Bayern plant dort 2026 wieder eine Beteiligung mit einem bayerischen Gemeinschaftsstand.

 

DURCHFÜHRUNG DER MESSEBETEILIGUNG

Mit der Durchführung der bayerischen Beteiligung, dem Standbau des bayerischen Gemeinschaftsstandes und der Rechnungsstellung wird die Landesmesse Stuttgart GmbH beauftragt, die auch Ansprechpartner für organisatorische Fragen der Bayerischen Gemeinschaftsbeteiligung sowie für Standbau und Stand-Ausstattung ist.

 

FÖRDERUNG

Der bayerische Firmengemeinschaftsstand wird vom Staatsministerium in erheblichem Umfang gefördert. Den Teilnehmern am bayerischen Gemeinschaftsstand wird ein vergünstigter Beteiligungsbeitrag gemäß der Messegrundsätze nach Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 bzw. Verordnung (EU) Nr. 651/2014 bzw. Verordnung (EU) Nr. 651/2014 gewährt.

Es sind ausschließlich Unternehmen förderfähig, die

  1. gem. Anhang I der VO (EU) als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft definiert sind,
  2. sich nicht in Schwierigkeiten befinden und
  3. nicht einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachgekommen sind.

Förderberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Sitz und Produktion bzw. Veredelung in Bayern. Unternehmen, die nicht als KMU’s gelten, oder Handelsunternehmen können sich am Bayernstand beteiligen, erhalten aber keine Förderung.

BETEILIGUNGSKOSTEN

Die alp Bayern fördert Standeinheiten mit einer Standfläche bis zu 18 m², die Standardflächen haben 9m² bzw. 12m². Die Beteiligungskosten und die in den Beteiligungskosten enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeflyer. Zusätzlich zu den Beteiligungskosten wird eine Medienpauschale, der AUMA-Beitrag und  erhoben. Beides wird von der Landesmesse Stuttgart GmbH vor Messebeginn in Rechnung gestellt.

Sonstige Technische Einrichtungen, die über die in den Beteiligungskosten enthaltenen Leistungen hinausgehen, Stromanschlüsse (über 3 kW-Leistung), Wasseranschlüsse sowie zusätzlich gewünschtes Mobiliar (z. B. Kühltheken) oder individuelle Standgestaltung müssen von den Firmen auf eigene Kosten bestellt werden.

 

ANMELDUNG

Bitte senden Sie das Anmeldeformular im Anmeldeflyer bis spätestens 30. September 2025 ausgefüllt und unterschrieben an die Landesmesse Stuttgart GmbH.

 

MINDESTBETEILIGUNG

Die Messebeteiligung wird bei einer verbindlichen Anmeldung von 7 bayerischen Unternehmen durchgeführt.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahme- und förderberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Sitz und Produktion bzw. Veredelung in Bayern. Reine Handelsunternehmen mit Sitz in Bayern können zu Vollkosten teilnehmen.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der alp Bayern sowie Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Besonderen Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

 

Manager Messe- und Eventkoordination
Landesmesse Stuttgart GmbH
Thomas Eberwein
Tel. 0711 18560-2777
E-Mail: Thomas.Eberwein@messe-stuttgart.de

alp Bayern
Claudia Gräber
Tel. 089 2182-2315
Claudia.Graeber@alp.bayern.de