BAYERISCHE GEMEINSCHAFTSBETEILIGUNG
Verbindliche Anmeldung bis 30. Juni 2024.
Projektbeschreibung
Das Konzept der GUSTAV Messe in Dornbirn (Österreich) bildet die steigende Nachfrage nach Design, Genuss und Nachhaltigkeit ab und ist seit 2013 eine der erfolgreichsten Endverbrauchermessen im Westen Österreichs und der Bodensee-Region geworden. Die Messe richtet sich vor allem an bayerische Hersteller von Feinkostprodukten, Getränken, Lebens- und Genussmittel, die sich Sortenvielfalt, Sorgfalt in der Herstellung und natürlichem Geschmack verschrieben haben.
Im Rahmen eines bayerischen Gemeinschaftsstandes haben Hersteller die Möglichkeit, ihre Produkte einem Genuss-interessierten Publikum zu präsentieren und zu verkaufen.
Aktuelle Marktsituation
Die drei marktführenden Handelsunternehmen in Österreich vereinen rund 85 % Marktanteil auf sich. Kleinere Händler sind meist nur regional präsent, was den Aufbau einer flächendeckenden Listung schwierig gestaltet. Wichtig ist es daher mit dem Feedback von österreichischen Konsumenten im Handel argumentieren zu können und mit alternativen Vertriebswegen den österreichischen Markt zu bearbeiten.
Durchführung der Messebeteiligung
Mit der Organisation und Durchführung der bayerischen Beteiligung ist die Deutsche Handelskammer in Österreich als Vertragsagentur der alp Bayern beauftragt.
Kosten
Die Beteiligung der bayerischen Hersteller an den Gesamtkosten beträgt 930 Euro pro Unternehmen (zzgl. MwSt.). Die Teilnehmer tragen eventuelle Kosten für Transport und Einfuhr sowie die Reisekosten. Bei Absage nach dem verbindlichen Anmeldetermin müssen die Beteiligungskosten entrichtet werden.
Förderung
Die Messeteilnahme erfolgt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 bzw. Verordnung (EU) Nr. 651/2014. bzw. Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Es gelten die Fördergrundsätze zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse durch die alp Bayern.
Die alp Bayern fördert in erheblichem Umfang die bayerische Gemeinschaftsbeteiligung (Standfläche, Standbau, Ausstattung der Aussteller) und übernimmt zusätzlich die Kosten für die gemeinschaftliche Organisation und Gestaltung der Gemeinschaftsstände.
Die Aussteller erhalten eine Förderung in Form von reduzierten Stand-Beteiligungskosten, wenn sie
- gem. Anhang I der VO (EU) als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft definiert sind,
- sich nicht in Schwierigkeiten befinden und
- nicht einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachgekommen sind.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung bis 30. Juni 2024
Hinweise zum Projektablauf
- Ab Juli: Vorbereitung und Betreuung der Aussteller
- 18. Oktober: Preview Abend mit ausgewählten Gästen (Fachbesucher, Handel, GV)
- 19. Oktober: Besucher-Messetag
- 20. Oktober: Besucher-Messetag
Mindestbeteiligung
6 bayerische Unternehmen (max. 10 Unternehmen)